Sie haben auf Ihrer Website die Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt, haben sogar alle Kriterien erfüllt. Wie geht es weiter?
Webseiten unterliegen in der Regel inhaltlichen Änderungen. Das bedeutet, dass jeder neue Inhalt Potenzial in sich bergen könnte, zu einem negativen Bewertungskriterium zu werden. Nun wird die Prüfung auf Barrierefreiheit anhand von repräsentativen Seiten des Auftritts vorgenommen. Wenn diese in der Prüfung glänzten, glänzt auch die Bewertung.
Eine verantwortungsvoller externer Prüfer, wird jedoch unter anderem solche Seiten auswählen, die auch Änderungen unterliegen. Außerdem verliert ein solcher Prüfbericht nach einiger Zeit an Aktualität. Bei einer kompletten Neuprüfung, würde der Prüfer eine andere Seitenauswahl treffen. Und dann gibt es da noch das Thema Verantwortungsbewusstsein:
Reichen Ihnen 3-7 Seiten als repräsentatives Prüfungsergebnis aus?
In der Praxis muss das ausreichen. Denn die BITV umfasst 92 Prüfkriterien, die nicht automatisiert bewertet werden können. Hier ist Menschenverstand gefragt, den uns leider keine Maschine abnimmt. Wollte man ernsthaft die Aussage treffen, dass alle Seiten geprüft wurden, müssten also alle BITV-Prüfkriterien auf jede Einzelseite angewendet werden.
Deshalb ist man auf Stichproben angewiesen. Die Auswahl der Seiten muss dementsprechend repräsentativ sein. Es werden möglichst unterschiedliche Inhalte oder Prozesse ausgewählt. Daher reichen eine handvoll Seiten für den Prüfbericht, der für die Barrierefreiheitserklärung herangezogen werden kann. Die Seitenauswahl eines neutralen Prüfers, wird sich daher immer auf die komplexesten Seiten und Prozesse der Seite fallen.
Selbstverständlich, sollte der Anspruch an die restlichen nicht geprüften Seiten derselbe sein. Genauso verständlich ist, dass eine "gewachsene" Website mit Artikeln aus 20 Jahren Website-Historie, nicht sofort vollständig barrierefrei sein. Digitalisierung und der Ausbau von Online-Services werden gefördert und ausgeweitet wie nie zuvor. Sie werden also noch viele weitere Jahre an Ihrer Website arbeiten. Und so ist auch dies Teil der kommunalen Herausforderungen und Teil Ihrer persönlichen Entwicklung.
Es bietet sich eine Schulung an
Etwa 20% der Prüfkriterien müssen bei der inhaltlichen Pflege beachtet werden. Lassen Sie solches Wissen in Ihren Alltag mit einfließen - damit wird Ihre Seite mit jedem Klick ein wenig mehr "tatsächlich" barrierefrei.
Erfahren Sie welche Regelungen aktuell gelten, welche nur Sie selbst umsetzen können, und wie Sie Inhalte aufbereiten müssen. Für die Praxis: Wie Sie Texte und Medien richtig erstellen, formatieren und einbinden.
Barrierefreiheit testen
Es gibt keine vorgeschrieben Testverfahren, die ähnlich dem TÜV staatlich zertifiziert und rechtswirksam sind.
Es gibt jedoch das geförderte Projekt BIK - Barrierefrei informieren und kommunizieren. Das BIK zertifiziert Anbieter die das Prüfungsprozedere einhalten und die 92 Prüfkriterien kompetent beherrschen. Durch einen solchen Test, kommen Sie zu einer kompetenten Aussage.